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RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR AGRARRECHT
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Kosten

Mandant: Stimmt es, dass die Beantwortung von zwei Fragen 1000,- € kostet?
Anwalt: Das stimmt. Und wie lautet die zweite Frage?

Guter Rat muss nicht teuer sein...

Spaß beiseite! Ebenso wie bei den Architekten und Bauingenieuren ist auch die Höhe des Anwalthonorars gesetzlich geregelt und vom Umfang des Auftrags abhängig. Wie das Rechtsanwaltvergütungsgesetz zeigt, muss guter Rat gar nicht teuer sein: die Kosten der Erstberatung von Verbrauchern sind dort nämlich auf maximal 190,- € (netto) begrenzt.

Im Übrigen wird dabei einmal unterschieden zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung und dem Honorar für die gerichtliche Vertretung, sowie zum Zweiten zwischen Fest- und Rahmengebühren.

Festgebühren gelten für die gerichtliche Tätigkeit im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht; Rahmengebühren für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitestgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts.

Das Anwaltshonorar berechnet sich in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Wie hoch die Gebühr im konkreten Einzelfall ist, errechnet sich aus der Gebührentabelle, die als Anlage 2 dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beigefügt ist. Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungselegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemachten oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Regelungen, teils der umfangreichen Rechtsprechung hierzu zu entnehmen. Im gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt.

Darüber hinaus ist es möglich vertraglich Pauschalhonorare, Stundensätze und unter gewissen, engen Voraussetzungen, auch Erfolgshonorare zu vereinbaren.

Selbstverständlich informiere ich Sie umfassend über die zu erwartenden Kosten und die Möglichkeiten der Kostenerstattung durch Rechtsschutzversicherung, staatliche Beihilfen oder nicht zuletzt den Gegner. Denn am preiswertesten sind immer noch die gewonnenen Verfahren. Worin sich wieder zeigt, dass guter Rat nicht teuer sein muss.

Dieses orientierende Gespräch ist für Sie in jedem Fall gebührenfrei! Fragen kostet nichts.