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RECHTSANWALT & FACHANWALT FÜR AGRARRECHT
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Erbrecht - Höfeordnung

  • Wollen Sie für sich und andere eine angemessene Versorgung im Alter sicherstellen?
  • Wie kann ich auch nach dem Ableben Einfluss auf den Nachlass nehmen?
  • Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden und was in einer Patientenverfügung?
  • Was ist zu beachten, wenn ein Kind behindert oder überschuldet ist?
  • Wie kann ein Zugriff der Sozialversicherungsträger oder der Gläubiger vermieden werden?
  • Ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

 

Antworten finden Sie hier!

Zu einem ordentlichen Lebenswerk gehört, rechtzeitig die Weitergabe an die Folgegeneration zu regeln.

Denn die gesetzliche Erbfolge führt oftmals zu einer unerwünschten Verteilung des Vermögens, führungslosen Unternehmen, zur Zerschlagung wirtschaftlicher Werte und — nicht zuletzt — zu erbittertem Streit in der Familie. Dem gilt es, durch rechtzeitige und individuelle Nachfolgeplanung vorzubeugen.

Insbesondere Unternehmen enden häfig in der Sackgasse wenn die Führung ausfällt oder in zu vielen Händen liegt (Erbengemeinschaft, vielleicht wegen minderjähriger Miterben gar unter Aufsicht des Vormundschaftsgerichts) liegt. Kurzfristige Steuerungen des Unternehmens werden so unmöglich. Denken Sie deshalb rechtzeitig an lebzeitige Regelungen, mindestens an entsprechende Vorsorgevollmachten, wenn Sie z.B. wegen eines Komas ausfallen (gesetzliche Vertretungsregelungen bestehen insoweit nämlich nicht!).

Ich berate Sie bei der Nachfolgeplanung und der inhaltlichen Gestaltung von Übergabe-, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen. Sie profitieren von der Erfahrung unzähliger Hofübergaben, die in der Regel komplexe, diversifizierte Unternehmen zum Gegenstand haben. Der ganzheitliche Beratungsansatz umfasst dabei neben den steurlichen Hintergünden auch die familiäre Kommunikation. Denn nur überzeugende Regelungen vermeiden Streit. Wer sich rechtzeitig informiert, kann sich und den Seinen viel Ärger ersparen. Auf Wunsch stehe ich auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Aber nicht nur Unternehmer, jeder kommt im Verlaufe seines Lebens mit dem Erbrecht in Berührung, sei es, weil man den eigenen Nachlass ordnen möchte oder weil man selbst eine (ungeordnete) Erbschaft gemacht hat, deren Realisierung Schwierigkeiten bereitet. Oder aber, weil man schlicht übergangen wurde und Pflichtteilsansprüche durchzusetzen sind.

Ich berate Sie daher in Situationen vor oder nach einem Erbfall. Entweder mit dem Ziel, Erbstreit zu vermeiden oder aber mit dem Willen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.